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Prof. Dr. Johannes Kreile †

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Prof. Dr. Johannes Kreile, geb. 10.03.1958 (†) in München, hat nach dem Studium der Juristerei, Betriebswirtschaft und Theaterwissenschaft im Sommer 1983 das erste sowie im Herbst 1986 das zweite Staatsexamen in München absolviert.

Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte in München bei Prof. Dr. Peter Lerche und Prof. Dr. Rupert Scholz mit dem Thema „Kompetenz und kooperativer Föderalismus beim Kabel- und Satellitenrundfunk“.

Seit Januar 1987 ist Prof. Dr. Kreile als Rechtsanwalt in München zugelassen, zunächst als Partner bei Gaedertz Rechtsanwälte, seit 01.03.2001 als Partner bei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer. Schwerpunkte sind die Bereiche des Medien- und Urheberrechts. Zu den beruflichen Tätigkeiten gehört die stellvertretende Geschäftsführung der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V., die des Geschäftsführers der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH sowie des Justitiars des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e.V. Kreile ist Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sowie Vorsitzender der Richtlinienkommission der FFA Filmförderanstalt Berlin.

Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu medien- und filmwirtschaftlichen Themen ist Kreile Mitherausgeber des Heidelberger Kommentars zum Medienstaatsvertrag von Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner/Cole/Wagner. Weiterhin ist er Verfasser des medienrechtlichen Teils des Handbuchs „Recht im Internet“, Mitherausgeber der Schriftenreihe zum Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie sowie Mitkommentator des UWG-Kommentars von Fezer sowie des Handbuchs Medienrecht, herausgegeben von Dörr/Kreile/Cole. Kreile ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht sowie Betreuer des Bereichs Urheberrecht im BeckOF Vertragsrecht.

An der Hochschule für Fernsehen und Film lehrt er seit 1988 als Lehrbeauftragter im Bereich Produktion und Medienwirtschaft für die Bereiche Urheber- und Medienrecht. Seit März 1996 ist er Honorarprofessor an dieser Hochschule.

Des Weiteren erfolgt eine Lehrtätigkeit an der Johannes Gutenberg Universität Mainz.